Inklusion

Was bedeutet Inklusion in unserer Einrichtung?

Der Begriff Inklusion bedeutet übersetzt „einschließen“ oder „einbeziehen“. Das bedeutet für uns: Jedes Kind gehört dazu, genauso wie es ist.

Jedes Kind ist anders und bringt daher auch ganz unterschiedliche Bedürfnisse mit. Uns ist in unserer pädagogischen Arbeit wichtig, jedem Kind die bestmöglichen Entwicklungschanchen zu geben und ihm die Teilhabe am Miteinander jederzeit zu ermöglichen. Kinder, die in unserer Einrichtung inklusiv betreut werden, benötigen etwas mehr Unterstützung und Begleitung, weil sie z.B. eine Behinderung haben, von Behinderung bedroht sind oder sie in Teilbereichen ihrer Entwicklung besondere Förderung benötigen.

Dabei ist uns besonders wichtig nicht die Schwächen der Kinder in den Vordergrund zu rücken, sondern vielmehr die Stärken und Kompetenzen der Kinder zu nutzen, um Entwicklungsrückschritte zu reduzieren.

Wie sieht Inklusion in der Praxis aus?

Die inklusiv betreuten Kinder erhalten durch eine Fachkraft für Inklusion Begleitung und Unterstützung im Alltag und wir überprüfen ständig die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, die eine Teilhabe am Gruppenalltag für alle Kinder möglich macht. Konkret heißt das wir schauen z.B. ob die Raumgestaltung passend ist, die Abläufe im Alltag passen und die Ausstattung mit Arbeitsmaterial ausreichend ist.

Die Fachkraft für Inklusion setzt gezielte Angebote zu den entsprechenden Förderschwerpunkten, um eine bestmögliche Entwicklung zu ermöglichen. Hieran sollen auch andere Kinder der Einrichtung teilhaben können.

Wir legen großen Wert auf einen regelmäßigen Austausch mit den Eltern sowie auf Kooperation mit den unterschiedlichen Fachdiensten, welche in den Entwicklungsprozess des Kindes involviert sind. Dies sind heilpädagogische Frühförderstellen, (Fach)Ärzte, Psychologen, Therapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Schulen usw.

Um eine Förderung in der Gruppe zu gewährleisten, muss eine Antragstellung über die Einrichtung erfolgen. Die Familie muss hierfür eine Stellungnahme vom Arzt, meist dem Kinderarzt, über den Entwicklungsstand und den weiteren Bedarf der Unterstützung einreichen.

Unsere Fachkräfte schreiben dann eine pädagogische Stellungnahme, welche dann zusammen mit einigen weiteren Vordrucken an den Landschaftsverband Münster geschickt wird, welchen die inklusive Arbeit größtenteils finanziert. Dieser entscheidet dann, ob der Antrag bewilligt wird oder nicht. Bei Bewilligung erhalten wir als Einrichtung zusätzliche Gelder, um eine Fachkraft für Inklusion beschäftigen zu können.